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Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Controller/Geprüfte Controllerin – ContrPrV

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2019, 2282)


Teil A – Zeugnis ohne Prüfungsergebnisse:

1.
Bezeichnung der ausstellenden Behörde,
2.
Name und Geburtsdatum der geprüften Person,
3.
Datum des Bestehens der Prüfung,
4.
Bezeichnung des erworbenen Fortbildungsabschlusses nach § 1 Absatz 3,
5.
Bezeichnung und Fundstelle dieser Fortbildungsordnung nach den Angaben im Bundesgesetzblatt unter Berücksichtigung erfolgter Änderungen dieser Verordnung,
6.
Datum der Ausstellung des Zeugnisses samt Unterschrift der zuständigen Stelle.

2
3Teil B – Zeugnis mit Prüfungsergebnissen:

3
4Alle Angaben des Teils A sowie zusätzlich:
5

1.
Benennung und Bewertung der Handlungsbereiche nach § 3 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 mit Punkten und Note,
2.
Benennung der Projektarbeit mit Punkten und Note,
3.
Benennung des Themas der Projektarbeit,
4.
Benennung von Präsentation und Fachgespräch mit Punkten und Note,
5.
die errechnete Gesamtpunktzahl,
6.
die Gesamtnote als Dezimalzahl,
7.
die Gesamtnote in Worten,
8.
Befreiungen nach § 5.

(+++ Zur Anwendung vgl. §§ 1 u. 3 FortbVenÄndV6AnwV +++)

Zuletzt geändert durch Art. 35 V v. 9.12.2019 I 2153
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25